- 1:
Wahlpflichtfächer 9/10. - 2:
Deutsch. - 3:
Englisch.- 3.1:
Warum ist Englisch so wichtig?. - 3.2:
Unsere Englischlehrer.- 3.2.1:
Frau Kurtuschin.
- 3.2.1:
- 3.3:
Inhalte des Unterrichts Sekundarstufe 1. - 3.4:
Inhalte des Unterrichts Sekundarstufe 2. - 3.5:
Klausuren. - 3.6:
Lehrbücher und Materialien. - 3.7:
Räume. - 3.8:
Kleine Lernhilfen.
- 3.1:
- 4:
Französisch. - 5:
Russisch. - 6:
Latein. - 7:
Kunst. - 8:
Musik. - 9:
Geschichte. - 10:
Wirtschaftswissenschaften. - 11:
Psychologie. - 12:
Geografie. - 13:
LER. - 14:
Mathematik. - 15:
Informatik. - 16:
Chemie. - 17:
Biologie. - 18:
Physik. - 19:
Astronomie. - 20:
Sport.

- Frau Brand(oben) seit 1987 Lehrerin(FBA)
Unsere Englischlehrer
Am Goethe-Schiller-Gymnasium Jüterbog unterrichten 4 Englischlehrer.
In den Sekundarstufen I und II unterrichten Frau Baier, Frau Kurtuschin, Frau Brandt und Frau Heinze.
Hier rechts kann man noch einige unserer Englischlehrer sehen.
Um selber Englischlehrer zu werden benötigt man ein Studium zum Beispiel an einer
Universität. Je nach Studienort sind die Voraussetzungen für das Studium Lehramt
Englisch verschieden. An einer Universität könnten zum Beispiel diese Grundlagen
gefordert werden:
1. Gute englische Sprachkenntnisse, in der Regel nachgewiesen durch eine
entsprechende Note im Abiturzeugnis oder vergleichbaren Zeugnissen, sofern die
Zulassung nicht über den Numerus Clausus geregelt ist.
2. Bei einem Studium Lehramt Englisch sind bei der Zulassung Kenntnisse einer
zweiten Fremdsprache nachzuweisen, in der Regel durch das Abiturzeugnis oder
vergleichbare Zeugnisse.
3. Wenn das Fach Englisch für die Sekundarstufe II studiert wird, müssen bei der
Meldung zur Zwischenprüfung Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums
nachgewiesen werden.
4. Mit Aufnahme des Studiums ist ein Test zur Einstufung der Sprachkompetenz zu
absolvieren. Aufgrund des Testergebnisses kann Studierenden zur Auflage gemacht
werden, spezielle sprachpraktische Veranstaltungen zu besuchen, um festgestellte
Mängel auszugleichen. Die Nachweise über die Erfüllung solcher Auflagen sind
spätestens bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.
